Wiederausfuhr von Waffen soll unter Bedingungen möglich sein
Die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial soll unter Bedingungen möglich werden. Das hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK‑S) am Donnerstag entschieden — im Einklang mit ihrer Schwesterkommission. Nun kann ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden.
Die SIK‑S gab der parlamentarischen Initiative der Nationalratskommission mit 8 zu 5 Stimmen Folge, wie Kommissionspräsident Werner Salzmann (SVP/BE) am Donnerstagabend vor den Medien in Bern bekanntgab. Weil beide Kommissionen grünes Licht gegeben haben, kann die Nationalratskommission nun eine Vorlage ausarbeiten.
Der sogenannt kombinierte Ansatz sieht vor, dass der Bundesrat künftig im Einzelfall eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung ausnahmsweise auf fünf Jahre befristen kann. Nämlich dann, wenn das Bestimmungsland die Menschenrechte nicht schwerwiegend verletzt, keine Gefahr besteht, dass das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird, und wenn das Bestimmungsland nicht in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.
Die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern in einen kriegführenden Staat wäre möglich, wenn dieser von seinem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch macht — und dies von der Uno-Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit respektive vom Uno-Sicherheitsrat festgestellt wurde. Die Gesetzesänderung würde gemäß dem Vorschlag auch rückwirkend gelten.
Kommentar der Redaktion
Offenbar konnte sich die Waffenlobby einmal mehr erfolgreich durchsetzen. Im Klartext bedeutet diese Entscheidung nämlich folgendes:
Da die Gesetzesänderung rückwirkend gilt, kann der Bundesrat beschließen, dass z.B. alle Nachbarländer der Schweiz, Waffen, die sie vor Mitte 2018 gekauft haben, in die Ukraine weitergeben dürfen. Dies deshalb, weil die Ukraine die Menschenrechte – nach westlicher Ansicht – nicht schwerwiegend verletzt. Da es die Unterdrückung und Ermordung der über 14’000 Ostukrainer offiziell ja nie gegeben hat, und in der Ukraine auch nie Nationalsozialisten aktiv Krieg führten (!?!), sieht man hier somit nach der neusten Definition also absolut kein Problem mehr für Waffenlieferungen aus Drittstaaten.
Zudem handelt es sich ja auch nicht um einen internen Konflikt, da Russland involviert ist. Und international ist er ebenfalls nicht, da er ja offiziell nur zwischen zwei Ländern stattfindet. Aufgrund des Selbstverteidigungsrechts der Ukraine nach Art. 51 der UN-Charta, das durch den Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine legitimiert ist, steht auch die Uno der Ausfuhr nicht mehr im Wege.
Es ist also höchste Zeit, den Champagner kaltzustellen, um am Tag X rechtzeitig auf die Schweiz anzustoßen. Natürlich für ihren solidarischen Beitrag, den blutigen Konflikt “dank” Waffenlieferungen nach bereits 14 Monaten Kampfhandlungen ganz rasch zu beenden…
Man muss konsterniert feststellen, dass ein Großteil der Politiker die Lektionen der Geschichte offenbar nicht gelernt hat. Das ist traurig — sehr traurig.