Daniel Stricker erlangt Sieg beim Bezirks­ge­richt Zürich

Das Statt­hal­ter­amt Zürich warf dem Journa­lis­ten Daniel Stricker vor, an einer unbewil­lig­ten Demons­tra­ti­on teilge­nom­men zu haben. Zu Unrecht, wie ein Zürcher Gericht nun festge­stellt hat.

Als «Corona-Leugner» diffamiert

Daniel Stricker ist spätes­tens seit der Corona-Plande­mie – zumin­dest bei den Corona-Massnah­me­kri­ti­kern – ein fester Begriff. Sein YouTube-Kanal «Stricker-TV» hat über 20’000 Abonnen­ten und war während der Plande­mie für viele kritisch denken­de Menschen die erste Anlauf­stel­le für das Gerade­rü­cken der meist einsei­ti­gen und gleich­ge­schal­te­ten Mainstream-Informationen.

Wegen seines unermüd­li­chen Einsat­zes gegen die «Corona-Dikta­tur» – wie er es nannte – wurde er von den etablier­ten Medien unter anderem als «Corona-Leugner» und «Verschwö­rungs­theo­re­ti­ker» diffamiert.

Der unermüd­li­che Freiheitskämpfer

Stricker ist auch bekannt für seine Bericht­erstat­tung an zahlrei­chen Demons­tra­tio­nen gegen die Corona-Politik des Bundes. So berich­te­te er auch zu Beginn der Pande­mie an einer unbewil­lig­ten Demons­tra­ti­on von Massnah­men-Gegnern am 23. Mai 2020 in Zürich. Dafür erhielt er eine Busse des Statt­hal­ter­am­tes von 800 Franken und zusätz­lich 500 Franken Gebüh­ren wegen der Teilnah­me an einer unbewil­lig­ten Kundgebung.

Die Presse­frei­heit steht an erster Stelle

Gestern nun hat das Bezirks­ge­richt Zürich das Urteil gespro­chen und Stricker freige­spro­chen. Begrün­det wurde der Richter­spruch damit, dass ein Journa­list das Recht habe, auch über eine unbewil­lig­te Demo zu berich­ten. Da der Beruf des Journa­lists kein geschütz­ter Titel ist, darf auch nicht zwischen geneh­men und unange­neh­men Bericht­erstat­tern unter­schie­den werden. Die Schwei­ze­ri­sche Bundes­ver­fas­sung garan­tiert in jedem Fall die Pressefreiheit.

Die fehlen­de vierte Gewalt

Man kann von Strickers provo­ka­ti­ven Art halten, was man will. Eines ist jedoch sicher: wir brauchen in der Schweiz viel mehr solche «Querden­ker», die den Regie­ren­den wieder genauer auf die Finger schauen. Genau diesen wichti­gen Job machen nämlich spätes­tens seit der Corona-Plande­mie die Mainstream­m­e­di­en nicht mehr. Genau dies wäre aber eben ihre Aufgabe: als vierte Staats­ge­walt dafür zu sorgen, dass die mündi­gen Bürger auch so behan­delt werden, und ehrlich und trans­pa­rent erfah­ren, wenn die staat­li­chen Insti­tu­tio­nen den Bogen überspannen.